EU-Patientenrichtlinie: 2024 nur ein Antrag aus Österreich

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Map of Europe with one overflowing document tray and near-empty trays elsewhere, for EU cross-border healthcare claims

LymyVoyage-Fazit

Durch die verfügbaren Daten belegt.

Deutschland liefert 177.653 der 292.223 für 2024 erfassten Anträge, und die Kommission gibt an, Anträge nach der Richtlinie nicht von Anträgen nach den älteren Sozialversicherungsvorschriften trennen zu können; die europäische Gesamtzahl ist damit eine Obergrenze und keine Zählung.

Jeder EU-Bürger hat das Recht, sich in einem anderen Mitgliedstaat behandeln zu lassen und dafür einen Beitrag aus dem eigenen Land zu erhalten. Das Recht ist real, es steht in der Richtlinie 2011/24/EU, und es besteht seit 2013.

2024 erhielt das österreichische Gesundheitssystem einen Antrag darauf. Portugal erhielt einen. Malta erhielt vier. Spanien elf.1

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Österreich erhielt 2024 einen einzigen Antrag auf grenzüberschreitende Behandlung. Einen. Für ein Land mit neun Millionen Einwohnern.

Was die Zahlen der Kommission sagen

Die Europäische Kommission erhebt diese Daten jedes Jahr bei den nationalen Kontaktstellen, die jeder Mitgliedstaat betreiben muss.2 Der Bericht für das Referenzjahr 2024 wurde im April 2026 fertiggestellt und am 12. Mai 2026 zusammen mit einem Kurzfaktenblatt veröffentlicht.13 Neunundzwanzig der dreißig befragten Länder gaben einen vollständig ausgefüllten Fragebogen zurück.1

Unter der Richtlinie laufen zwei getrennte Wege, und sie verhalten sich unterschiedlich.

Vorabgenehmigung nötigAnträge 2024Anteil bewilligtErstattet
Leistungen mit VorabgenehmigungJa, in den 20 Ländern mit einem solchen System6.35074,7%8,86 Millionen Euro, aus 10 meldenden Ländern
Alles ÜbrigeNein292.22399,1% bewilligt118,15 Millionen Euro, aus 25 meldenden Ländern

Quelle für beide Zeilen: der Datensatz der Kommission für das Referenzjahr 2024.1

Die zweite Zeile ist die, die gewöhnliche Patienten nutzen. Sie umfasst ambulante Versorgung, Bildgebung, Zahnbehandlung und alles, was ohne Krankenhausbett auskommt.

Die Verteilung ist die Geschichte

Die Gesamtzahl von 292.223 sieht nach einem funktionierenden System aus. Sie ist nicht gleichmäßig verteilt.

Deutschland allein meldete 177.653 dieser Anträge, Schweden 30.998 und Dänemark 26.727.1 Alle anderen liegen weit dahinter. Polen meldete 14.197, die Slowakei 13.680 und Norwegen 12.180.

Dann brechen die Zahlen ein. Dreizehn Länder meldeten 2024 jeweils weniger als 1.000 Anträge.1 Italien kam auf 333. Griechenland meldete 82, Lettland 30, Malta 4.

Eingegangene grenzüberschreitende Erstattungsanträge 2024, die dreizehn Länder unter 1.000
Island905 Anträge
Italien333 Anträge
Litauen230 Anträge
Kroatien191 Anträge
Estland171 Anträge
Griechenland82 Anträge
Zypern49 Anträge
Lettland30 Anträge
Bulgarien12 Anträge
Spanien11 Anträge
Malta4 Anträge
Österreich1 Anträge
Portugal1 Anträge

Anträge nach Richtlinie 2011/24/EU für Leistungen ohne Vorabgenehmigung. Deutschland (177.653), Schweden (30.998) und Dänemark (26.727) liegen um Größenordnungen höher und bleiben außerhalb dieser Skala; die Kommission gibt an, Deutschland habe Anträge nach der Richtlinie nicht von Anträgen nach den älteren Sozialversicherungsvorschriften trennen können. Frankreich bewilligte 40.725, konnte aber keine Gesamtzahl der Eingänge melden.

Source: note 1

Show the numbers
ItemValue
Island905 Anträge
Italien333 Anträge
Litauen230 Anträge
Kroatien191 Anträge
Estland171 Anträge
Griechenland82 Anträge
Zypern49 Anträge
Lettland30 Anträge
Bulgarien12 Anträge
Spanien11 Anträge
Malta4 Anträge
Österreich1 Anträge
Portugal1 Anträge

Bei der Vorabgenehmigung ist die Konzentration noch stärker. Von 6.350 Anträgen entfielen 4.194 auf Deutschland, 1.069 auf Luxemburg und 542 auf die Slowakei. Diese drei machen 91,4% der Gesamtzahl aus.1 Irland, Portugal und Rumänien meldeten für 2024 jeweils gar keine.1

Warum die deutsche Zahl niemanden beruhigen sollte

Die deutsche Zahl ist die größte und die am wenigsten brauchbare. Die Kommission stellt ausdrücklich fest, dass Deutschland Anträge nach dieser Richtlinie nicht von Anträgen nach den älteren Vorschriften zur Koordinierung der Sozialversicherung unterscheiden konnte. Die gemeldete Gesamtzahl ist eine Folge davon.1

Der größte Einzelbeitrag zur europäischen Gesamtzahl ist damit eine Zahl, die zwei Rechtswege vermischt. Nimmt man die Unsicherheit heraus, wird das gesamteuropäische Bild kleiner, nicht größer.

Das Muster zeigt sich auch über längere Zeiträume. Zwischen 2021 und 2023 erhielt Frankreich 790.718 Erstattungsanträge, 57% von allem, was sämtliche Länder zusammen meldeten.4 Deutschland folgte mit 324.790 und Dänemark mit 73.826.4 Auf der Behandlungsseite versorgte Spanien in diesen drei Jahren 234.635 grenzüberschreitende Patienten, Portugal 108.809 und Belgien 100.238.4

Der Europäische Rechnungshof kam 2019 zum selben Schluss. Er ermittelte rund 200.000 Patienten pro Jahr, die nach der Richtlinie Anträge stellten, weniger als 0,05% der EU-Bürger.5 Verglichen wurde mit dem älteren Weg der Sozialversicherungskoordinierung, der jährlich etwa 2 Millionen Anträge abwickelte.5

Die Prüfer fragten auch nach dem Warum. Unter Berufung auf eine Eurobarometer-Umfrage von 2015 stellten sie fest, dass weniger als 20% der Bürger von diesem Recht wussten.5 Weniger als die Hälfte der Websites nationaler Kontaktstellen erklärte überhaupt, dass es zwei verschiedene Wege gibt.5

Was dieses Recht in der Schlagzeile auslässt

Sie zahlen zuerst. Auf diesem Weg begleicht der Patient die Rechnung und beantragt danach die Erstattung. Sie richtet sich nach dem Satz des Heimatlandes oder nach dem Preis des Behandlungslandes, falls dieser niedriger ist.6 Zurück kommt der günstigere von beiden. Ein billiger Eingriff im Ausland kann deshalb weniger erstatten als erwartet, nicht mehr.

Eine Genehmigung ist öfter nötig, als man denkt. Leistungen mit Übernachtung im Krankenhaus, hochspezialisierte Behandlungen oder teure Geräte können jeweils eine Vorabgenehmigung erfordern.6 2024 entfielen 90,3% der bewilligten Genehmigungen auf Leistungen mit Übernachtung.1

Ablehnungen haben einen Standardgrund. Wo 2024 eine Genehmigung verweigert wurde, stützten sich 86,4% der Ablehnungen darauf, dass dieselbe Leistung im Heimatland innerhalb einer medizinisch vertretbaren Frist erbracht werden könne.1 Eine lange Wartezeit im Inland qualifiziert nicht automatisch.

Neun Länder betreiben überhaupt kein Genehmigungssystem. Für 2024 umfasst die Liste Tschechien, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, die Niederlande, Finnland, Schweden und Norwegen.1 Dort ist der Weg einfacher. Schweden und Norwegen melden zugleich einige der höchsten Antragszahlen pro Kopf.

Die Gesamtsumme ist klein gemessen an den Systemen, in denen sie steckt. Für die Länder mit vollständigen Daten über 2021 bis 2023 machten die grenzüberschreitenden Ausgaben nach der Richtlinie weniger als 0,02% ihrer gesamten Gesundheitsausgaben aus.4

Wie Sie vorgehen, wenn Sie das erwägen

Beginnen Sie bei der nationalen Kontaktstelle Ihres Landes, die jeder Mitgliedstaat betreiben muss.2 Sie ist die Stelle, die Ihnen sagt, ob Ihre konkrete Behandlung vorab genehmigt werden muss und was Ihr System tatsächlich zahlt.

Verlangen Sie den Erstattungsbetrag in Ihrer eigenen Währung, bevor Sie irgendetwas buchen, nicht danach. Das irische System veröffentlicht aus genau diesem Grund feste Beträge, und nur mit einem veröffentlichten Betrag lässt sich planen.

Wenn die Behandlung ein Krankenhausbett umfasst, gehen Sie von einer Genehmigungspflicht aus und beantragen Sie vor der Abreise. 2024 machte diese Kategorie 90,3% aller Bewilligungen aus, und zuerst zu reisen nimmt Ihnen die Möglichkeit vollständig.1

Und lesen Sie die niedrigen nationalen Antragszahlen als Information über das Verfahren, nicht über die Medizin. Ein Recht, das in einem Jahr von einem einzigen österreichischen Antrag erreicht wurde, ist ein Recht mit einem Verwaltungsproblem, und die Prüfer der Union sagten das schon vor sechs Jahren.5

Footnotes

  1. https://health.ec.europa.eu/document/download/b92c70f2-7415-465d-82c9-508f595fe880_en?filename=crossborder_2024_patient-healthcare_data_en.pdf — European Commission, Directorate-General for Health and Food Safety, "Member State data on cross-border patient healthcare following Directive 2011/24/EU, Reference year 2024", final version April 2026 (published May 12, 2026). Accessed Sep 23, 2026. ↩ ↩2 ↩3 ↩4 ↩5 ↩6 ↩7 ↩8 ↩9 ↩10 ↩11 ↩12 ↩13

  2. https://health.ec.europa.eu/cross-border-healthcare/overview_en — European Commission, "Cross-border healthcare: Overview". Accessed Sep 23, 2026. ↩ ↩2

  3. https://health.ec.europa.eu/publications/factsheet-cross-border-healthcare-2024_en — European Commission, Directorate-General for Health and Food Safety, "Factsheet: Cross-border Healthcare in 2024" (published May 12, 2026). Accessed Sep 23, 2026. ↩

  4. https://health.ec.europa.eu/document/download/22520255-bb91-4896-8266-b150d749b900_en?filename=cbhc_2021-2023_trend-report_en.pdf — European Commission, Directorate-General for Health and Food Safety, "Member State data on cross-border patient healthcare following Directive 2011/24/EU, Trend Report, Reference years 2021-2023" (published 2025). Accessed Sep 23, 2026. ↩ ↩2 ↩3 ↩4

  5. https://op.europa.eu/webpub/eca/special-reports/cross-border-health-care-7-2019/en/ — European Court of Auditors, "Special Report 7/2019: EU actions for cross-border healthcare" (published 2019), citing a 2015 Eurobarometer survey for the awareness figure. Accessed Sep 23, 2026. ↩ ↩2 ↩3 ↩4 ↩5

  6. https://europa.eu/youreurope/citizens/health/planned-healthcare/right-to-treatment/index_en.htm — European Union, "Your Europe: Organising planned medical treatment in another EU country" (last updated Sep 16, 2026). Accessed Sep 23, 2026. ↩ ↩2

Belege auf einen BlickMethodik

AussageQuelleStufeDatumStatus
In 2024, 25 countries reported receiving 292,223 reimbursement requests under Directive 2011/24/EU for healthcare not subject to prior authorisation, of which 99.1% were grantedEuropean Commission, Directorate-General for Health and Food Safety, annual Member State data collection112026-05-12Näherungswert
Thirteen countries reported fewer than 1,000 reimbursement requests in 2024, including Austria with 1, Portugal with 1, Malta with 4 and Spain with 11European Commission, Directorate-General for Health and Food Safety, annual Member State data collection112026-05-12Näherungswert
Germany reported 177,653 of the 292,223 requests, and the Commission states Germany could not distinguish requests under the Directive from those under the social security coordination rulesEuropean Commission, Directorate-General for Health and Food Safety, annual Member State data collection112026-05-12Näherungswert
EUR 118,151,033.13 was reimbursed under the non-authorisation route in 2024 across 25 reporting countries, against EUR 8,863,556.76 under the prior-authorisation route across 10European Commission, Directorate-General for Health and Food Safety, annual Member State data collection112026-05-12Näherungswert
About 200,000 patients a year claimed reimbursement under the Directive, fewer than 0.05% of EU citizens, against roughly 2 million annual claims under the social security coordination routeEuropean Court of Auditors special report312019Bestätigt
Fewer than 20% of EU citizens were aware of their cross-border healthcare rights, per a 2015 Eurobarometer survey cited by the European Court of AuditorsEuropean Court of Auditors special report, citing Eurobarometer survey data312019Näherungswert
Across 2021-2023 France received 790,718 reimbursement requests, 57% of the reporting total, while Spain treated the most cross-border patients at 234,635European Commission, Directorate-General for Health and Food Safety, trend report512025Näherungswert
Cross-border healthcare spending under the Directive came to less than 0.02% of total health expenditure for the countries with complete 2021-2023 dataEuropean Commission, Directorate-General for Health and Food Safety, trend report512025Bestätigt
Von Arthur Harmash6 Min. Lesezeit

Geprüft von Arthur Harmash, 23. September 2026

Recherche mit KI-Unterstützung erstellt; Fakten und Quellen geprüft von Arthur Harmash.

Aus dem englischen Original übersetzt; Zahlen und Quellenangaben unverändert. Original geprüft von Arthur Harmash.

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